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Aktuell

Soforthilfe / Gaspreisbremse

Liebe Mieterinnen und Mieter,

liebe Fernwärmekunden,

liebe Eigentümer,

wir möchten Sie darüber informieren, dass auch wir uns mit dem Thema Dezember Soforthilfe und Gaspreisbremse beschäftigen.

Dazu übergeben wir Ihnen als Anlage ein Schreiben vom Verband der sächsischen Wohnungswirtschaft, wo alle Details erläutert werden.

Kurz zusammengefasst, legen wir die Beträge selbstverständlich komplett auf Sie als Mieter um. Dies erfolgt mit der Betriebskosten Abrechnung für das Jahr 2022.

Die Gaspreisbremse ist für uns glücklicherweise nach aktuellem Kenntnisstand irrelevant, da wir langjährig gebunde Verträge mit unserem Gaslieferanten haben und sich diese vertraglich vereinbarten Preise unterhalb der Gaspreisbremse befinden.

Für alle unsere Fernwärmekunden gilt Folgendes:

Die Dezember Soforthilfe wird in der Dezember Rechnung verrechnet. Sie erfolgt auf Basis Verbrauch/Kosten September 2022 zzgl. 20%. Der Betrag wird separat auf der Rechnung ausgewiesen sein. Eine genaue Erläuterung wird mit der Rechnung Dezember 2022 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Kalew-Pößl

Geschäftsführerin

 

8. Dezember 2022 Franziska Frei Aktuell